
Digitale Barrierefreiheit: Was das neue Gesetz für Unternehmen bedeutet
Das Internet ist für viele Menschen das wichtigste Medium im Alltag – sei es für den Einkauf, die Arbeit oder die Informationssuche. Doch längst nicht alle können Webseiten und Online-Shops problemlos nutzen. Fehlende Alternativtexte für Bilder, schwer verständliche Navigationen oder nicht anpassbare Schriftgrößen erschweren Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Inhalten.
Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?
Seit 2002 legt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) fest, welche Anforderungen digitale Angebote erfüllen müssen. Diese wird am 28. Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ersetzt. Das BFSG orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und verschärft die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit.
Besonders betroffen sind Unternehmen aus Branchen wie E-Commerce, Finanzdienstleistungen und Ticketbuchungen, aber auch viele weitere digitale Dienstleister. Sie sind künftig verpflichtet, ihre Websites und Online-Dienste barrierefrei zu gestalten. Das betrifft alle digitalen Angebote, die sich an Verbraucher und Endnutzer richten (B2C). Für B2B-Unternehmen ist die Lage noch nicht abschließend geklärt – hier empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.
Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht rechtzeitig anpassen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schließen auch eine große Nutzergruppe aus. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur Konformität, sondern verbessert zugleich die Nutzerfreundlichkeit und das Suchmaschinenranking.
Digitale Barrierefreiheit: Grundlagen & Umsetzung
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können – unabhängig von möglichen körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, allen Nutzergruppen einen einfachen und selbstbestimmten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Dies umfasst unter anderem:
Klare Inhalte & Struktur:
· Verständliche, gut gegliederte Texte und logische Navigation
· Hohe Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
· Verzicht auf komplizierte Fachsprache
Alternative Zugänge:
· Alternativtexte für Bilder für Screenreader
· Untertitel & Audiotranskriptionen für Videos
· Gebärdensprachvideos (DGS) für gehörlose Nutzer
· Keine rein farbliche Kennzeichnung (wichtig für Farbenblinde)
Einfache Bedienbarkeit:
· Tastatursteuerung für alle Funktionen
· Große, klickfreundliche Buttons
· Flexible Zeitlimits für Formulare
Technische Barrierefreiheit:
· Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern
· Responsives Design, das sich an verschiedene Geräte anpasst
· Anpassbare Schriftgrößen und Kontraste, damit Nutzer die Darstellung individuell einstellen können
· Fehlertolerante Formulare, die auch bei falschen Eingaben verständliche Hinweise geben
Die BITV 2.0 basiert auf den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die drei Stufen der Barrierefreiheit definieren:
· Stufe A – Grundlegende Barrierefreiheit (z. B. Alternativtexte für Bilder)
· Stufe AA – Erweiterte Barrierefreiheit (z. B. ausreichender Farbkontrast, Tastaturbedienung)
· Stufe AAA – Höchster Standard (z. B. Gebärdensprachvideos, einfache Sprache für komplexe Inhalte)
Öffentliche Stellen und zunehmend auch private Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens Stufe AA einzuhalten. Wer diese Standards nicht beachtet, riskiert Abmahnungen oder Bußgelder.
Wen betrifft die neue Regelung?
Ab Juni 2025 müssen viele private Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Dazu gehören insbesondere:
Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
Banken und Finanzdienstleister
Unternehmen im Bereich Telekommunikation
Transport- und Beförderungsdienste
E-Book-Anbieter und digitale Medienplattformen
Öffentliche Stellen sind bereits seit einigen Jahren zur Barrierefreiheit verpflichtet. Doch auch für private Unternehmen wird das Thema nun verbindlich. Wer sich frühzeitig mit der Umsetzung beschäftigt, vermeidet spätere Umstellungsprobleme und sichert sich Vorteile gegenüber der Konkurrenz.
Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Neben den rechtlichen Vorgaben gibt es auch eine ethische Verantwortung: Das Internet sollte für alle zugänglich sein. Rund 15 % der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung – das sind über eine Milliarde Menschen, die von digitalen Hürden betroffen sein können. Eine barrierefreie Website ermöglicht es diesen Menschen, selbstbestimmt am digitalen Leben teilzunehmen.
Zudem verbessert eine barrierefreie Gestaltung die allgemeine Nutzerfreundlichkeit für alle. Klare Strukturen, gut lesbare Inhalte und intuitive Bedienbarkeit sorgen dafür, dass sich auch Menschen ohne Einschränkungen besser auf einer Website zurechtfinden. Suchmaschinen wie Google bevorzugen barrierefreie Seiten, was sich positiv auf das SEO-Ranking auswirkt. Websites mit klarer Struktur, Alternativtexten und guter Lesbarkeit werden von Google besser verstanden und indexiert, was die Sichtbarkeit erhöht. Auch eine niedrigere Absprungrate und längere Verweildauer durch verbesserte Usability wirken sich positiv auf das Ranking aus.
standpunkt digital als Partner für barrierefreie Weblösungen
Digitale Barrierefreiheit ist kein „nice to have“, sondern eine Notwendigkeit – für Menschen mit Einschränkungen, für die Gesellschaft und für Unternehmen.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – effizient, konform mit den neuesten Standards und mit einem klaren Fokus auf Benutzerfreundlichkeit. Unser Team begleitet Sie bei der Analyse, Konzeption und Umsetzung, damit Ihre Website nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern für alle nutzbar wird.
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Nutzen Sie kostenlose Tools wie Lighthouse, WAVE oder Siteimprove Accessibility Checker, um eine erste Einschätzung zur Barrierefreiheit Ihrer Website zu erhalten. Diese Tools geben Hinweise darauf, wo Optimierungen notwendig sind.
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